Wichtiges Urteil

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Bundesverfassungsgericht erklärt Begünstigung von Betriebsvermögen bei der Erbschaftssteuer für verfassungswidrig.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 17. Dezember 2014 wesentliche Teile des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes für verfassungswidrig erklärt, und zwar mit der Begründung, dass die Begünstigung des Betriebsvermögens gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße.

Was ändert sich dadurch für Sie, wenn Sie einen Generationswechsel planen? Zunächst einmal unmittelbar nichts, weil die beanstandeten gesetzlichen Bestimmungen bis zum 30. Juni 2016 anwendbar sind. Bis dahin muss der Gesetzgeber eine Neuregelung verabschieden.

Aber: dabei hat der Gesetzgeber das Recht, die Neuregelung rückwirkend zum 17. Dezember 2014 in Kraft zu setzen.

Deshalb ist es wichtig, jetzt über die Auswirkungen nachzudenken. Wir werten deshalb aktuell für Sie die Urteilsgründe aus. Mehr hierzu erfahren Sie in Kürze.

In der Zwischenzeit können Sie gerne die Gelegenheit Ihres persönlichen Beratungstelefonates nutzen.

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